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   BVerwG, 28.03.1963 - VIII C 57.62   

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BVerwG, 28.03.1963 - VIII C 57.62 (https://dejure.org/1963,363)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.1963 - VIII C 57.62 (https://dejure.org/1963,363)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 1963 - VIII C 57.62 (https://dejure.org/1963,363)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedergutmachung nach dem Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (BWGöD) - Ansprüche eines Geschädigten wegen einer verhinderten Karriere als Hochschullehrer - Ablehnung seiner Weiterverwendung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BWGöD § 5 Abs. 2 S. 2, §§ 9, 21b

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 16, 50
  • DÖV 1964, 273
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.06.1962 - VIII C 181.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1963 - VIII C 57.62
    Hätte ein Geschädigter ohne Verfolgung die Rechtsstellung eines Hochschullehrers erreicht, so ist die Erfüllung seines Anspruchs auf Wiederanstellung als Hochschullehrer davon abhängig, daß ihm seitens einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule die venia legendi erteilt wird (Ergänzung zu BVerwGE 14, 246).

    Das auf diese Feststellung gestützte Berufungsurteil steht im Einklang mit dem Urteil BVerwGE 14, 246; danach sind die Berufsaussichten des Klägers in der Hochschullaufbahn ohne Rücksicht darauf zu prüfen, daß er die Lehrbefugnis an einer wissenschaftlichen Hochschule - die venia legendi - niemals erhalten hat.

    Ihrem Rechtsgedanken nach ist die genannte Vorschrift aber dann entsprechend anzuwenden, wenn ein Geschädigter in Anwendung von § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD das Recht auf Gewährung der Rechtsstellung eines Lehrers an einer wissenschaftlichen Hochschule hat und sich nicht - wie dies im Falle BVerwGE 14, 246 geschehen ist - auf Versorgungsansprüche beschränkt.

  • BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 27.60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1963 - VIII C 57.62
    Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts wäre der Kläger ohne die Schädigung im weiteren Verlauf seiner Dienstlaufbahn (§ 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD) etwa am 1. April 1944 beamteter außerordentlicher Professor an einer deutschen Universität geworden; er hätte diese Rechtsstellung ohne Verfolgung am 31. März 1951 gehabt (vgl. BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60]).

    Die Rechtsstellung und die Besoldung des Geschädigten werden im Rahmen von § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD festgelegt auf den 31. März 1951, an dem die Nachzeichnung der Dienstlaufbahn endet (vgl. BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60]).

  • BVerwG, 07.09.1960 - VIII C 57.59
    Auszug aus BVerwG, 28.03.1963 - VIII C 57.62
    Prüfungen, von deren Ablegung Anstellungen und Ernennungen abhängig gemacht werden, dienen dem Nachweis der Befähigung für ein Amt und werden gefordert im Interesse der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes; aus diesem Grunde sind auch bei der Inanspruchnahme des Rechtes auf bevorzugte Wiederanstellung (§ 9 BWGöD) Vorschriften zu beachten, in denen Prüfungserfordernisse aufgestellt werden (vgl.Urteil vom 7. September 1960 - BVerwG VIII C 57.59 -, Buchholz BVerwG 233, § 9 Nr. 9 = NJW/RzW 1961 S. 91 = DÖV 1962 S. 506).
  • BVerwG, 22.11.1962 - VIII C 58.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1963 - VIII C 57.62
    Die in Anwendung dieser Vorschrift ergehende Wiedergutmachungsentscheidung dient unabhängig von den sich aus ihr ergebenden vermögensrechtlichen Ansprüchen auch dem ideellen Zweck, die verfolgten Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu rehabilitieren(Urteil vom 22. November 1962 - BVerwG VIII C 58.61 -).
  • BVerwG, 20.02.1959 - VII C 133.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1963 - VIII C 57.62
    Nach gewohnheitsrechtlich überkommener, verfassungsrechtlich unterbauter und in der Regel auch positivrechtlich festgelegter Abgrenzung der staatlichen und der den Hochschulen überlassenen wissenschaftlichen Aufgaben bleibt es den letzteren überlassen, darüber zu entscheiden, wer für geeignet gehalten wird, zu einem wissenschaftlichen Lehramt zugelassen zu werden (vgl. BVerwGE 8, 170 [171]; Werner Weber, Die Rechtsstellung des deutschen Hochschullehrers, 1952, S. 29; Köttgen, Freiheit der Wissenschaft und Selbstverwaltung der Universität, in Neumann-Nipperdey-Scheuner, Die Grundrechte II, 1954, S. 325, 327 f.).
  • BVerwG, 03.07.1962 - VIII B 22.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1963 - VIII C 57.62
    Es liegt in Fällen dieser Art ähnlich - freilich nicht ebenso - wie in Fällen, in denen eine Anstellung oder Ernennung von der Ablegung einer Prüfung abhängt, auf die seitens des Dienstherrn nicht verzichtet werden kann (vgl. Fertig, NJW/RzW 1962 S. 568).
  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 16.83

    Hochschulrecht - Professor - Berufung - Berufungsvorschlag - Minister - Ermessen

    Sie darf nur ausnahmsweise durch staatliche Maßnahmen übergangen werden (BVerwGE 16, 50 [BVerwG 28.03.1963 - VIII C 57/62]; 52, 313 ; 55, 73 ; Beschluß vom 18. Mai 1981 - BVerwG 7 B 116.81 - u.a. unter Bezugnahme auf BVerfGE 15, 256 [BVerfG 16.01.1963 - 1 BvR 316/60]; vgl. auch § 45 Abs. 2 Satz 3 HRG; § 58 Abs. 2 NHG; BVerfGE 35, 79 ).
  • BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74

    Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten - Staatliche Entscheidungsbefugnis -

    Hier dürfte sogar das Zentrum möglicher Ablehnungsgründe liegen, während solche im Bereich der fachlichen Qualifikation des Vorgeschlagenen, dem Kernstück des Mitwirkungsrechts der Universität (vgl. BVerwGE 16, 50 [52]; 8, 170 [172]), wenn überhaupt, so doch allenfalls ausnahmsweise gegeben sein werden.
  • BVerwG, 23.09.1992 - 6 C 2.91

    Erteilung der Lehrbefugnis

    Dieses Recht auf effektive Mitwirkung am Berufungsverfahren (vgl. BVerfGE 61, 210 (249 ff. [BVerfG 20.10.1982 - 1 BvR 1467/80], insbes. 252 f.)) besteht wiederum vornehmlich unter dem Gesichtspunkt einer sach- und fachgerechten Bewertung der Qualifikation des Vorgeschlagenen (vgl. BVerwGE 16, 50 (52) [BVerwG 28.03.1963 - VIII C 57/62]; 52, 313 (319) [BVerwG 21.04.1977 - V C 69/75]).
  • BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 50.85

    Übernahme eines Fachhochschullehrers als Professor gemäß WissHG NW § 122

    Selbst wenn man in diesem Bereich von einer durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützten Beurteilungskompetenz der Hochschule hinsichtlich der Qualifikation eines Bewerbers für eine Hochschullehrerstelle ausgeht, die nur ausnahmsweise durch staatliche Maßnahmen übergangen werden darf (BVerwGE 16, 50 ; 52, 313 ; 55, 73 ; Beschluß vom 18. Mai 1981 - BVerwG 7 B 116.81 - ; Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 16.83 - ; vgl. hierzu Denninger, HRG, § 45 Rz 19 ff.), oder aus der gesetzlichen Regelung des Übernahmeverfahrens eine solche Kompetenz entnimmt, ergibt sich hieraus keine uneingeschränkte Bindung.
  • BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 25.85

    Übernahme eines Fachhochschullehrers als Professor

    Selbst wenn man in diesem Bereich von einer durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützten Beurteilungskompetenz der Hochschule hinsichtlich der Qualifikation eines Bewerbers für eine Hochschullehrerstelle ausgeht, die nur ausnahmsweise durch staatliche Maßnahmen übergangen werden darf (BVerwGE 16, 50 [BVerwG 28.03.1963 - VIII C 57/62]; 52, 313 ; 55, 73 ; Beschluß vom 18. Mai 1981 - BVerwG 7 B 116.81 - ; Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 16.83 - ; vgl. hierzu Denninger, HRG, § 45 Rz 19 ff.), oder aus der gesetzlichen Regelung des Übernahmeverfahrens eine solche Kompetenz entnimmt, ergibt sich hieraus keine uneingeschränkte Bindung.
  • BVerwG, 25.11.1971 - VIII C 79.69

    Wegfall des Wiedergutmachungsanspruchs bei neuem verfolgungsunabhängigen

    Davon ist auch im Revisionsverfahren auszugehen (vgl. dazu die Urteile BVerwGE 14, 246 und 16, 50).
  • VG Gelsenkirchen, 15.10.2008 - 4 K 1940/06

    Ruf, Professur, Verwaltungsakt, Leistungsklage, Berufungsliste, Berufung,

    Diese Beurteilungskompetenz war als Kernstück des Mitwirkungsrechts der Universität der staatlichen Bestimmung grundsätzlich verschlossen und durfte nur ausnahmsweise durch staatliche Maßnahmen des Ministeriums übergangen werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1985 - 4 C 23 und 24/83 -, NVwZ 1986, 374 f.; Urteil vom 28. März 1963 - VIII C 57.62 -, BVerwGE 16, 50 (52); Urteil vom 22. April 1977 - VII C 17.74 -, BVerwGE 52, 313 (318 f.); Urteil vom 25. November 1977 - 7 C 25.76 -, BVerwGE 55, 73 (77); Beschluss vom 18. Mai 1981 - 7 B 116.81 - u.a., Buchholz, 421.2, Nr. 85 unter Bezugnahme auf BVerfGE, Beschluss vom 16. Januar 1963 - 1 BvR 316/60 - BVerfGE 15, 256 (264); vgl. auch § 45 Abs. 2 Satz 3 HRG; BVerfG, Urteil vom 29. Mai 1973 - 1 BvR 424/71 und 325/72 -, BVerfGE 35, 79 (133 f.).
  • BVerwG, 06.12.1978 - 7 B 132.77

    Zulässigkeit der nachträglichen Abänderung von Gutachten über eine

    Der Freiraum der landesrechtlichen Ausgestaltung des Habilitationsverfahrens wird im übrigen zwar durch den in Art. 3 GG verfassungsrechtlich verbürgten Grundsatz der Chancengleichheit begrenzt; diesem Grundsatz kommt hier - wie allgemein im Prüfungsrecht, dem das Habilitationsrecht ungeachtet etwaiger Besonderheiten im einzelnen zuzurechnen ist (vgl. auch BVerwGE 16, 50 [51]) - sogar besondere Bedeutung zu (BVerwGE 41, 34 [35]; BVerfGE 37, 342 [353 f.]).
  • VG Düsseldorf, 17.09.1999 - 15 K 5989/97

    Gesuch um Zulassung zur Habilitation und Verleihung der Venia legendi zur

    BVerwG, Urteil vom 16. März 1994, a. a. O., vom 22. Februar 1974 - VII C 9.71 -, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) Band 45 S. 39 ff. (48 f.) sowie Urteil vom 28. März 1963 - VIII C 57.62 -, BVerwGE 16, S. 50 ff. (51); Lennartz in Denninger, Hochschulrahmengesetz, Kommentar, 1984, zu § 15, Rdnr. 12; Waldeyer in Hailbronner, Kommentar zum Hochschulrahmengesetz, Ordner 1, Stand: Juni 1999 (Hailbronner), zu § 15 Rdnr. 11.
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